Service
TIPPS für die Buchhaltung
Umsatzsteuerpflichtigen
Künstlerinnen und Künstlern muss auf allen
ausgestellten Honorarnoten die UID-Nummer bekannt geben werden.
Sie haben keine UID-Nummer? Beim Finanzamt beantragen!
Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, braucht keine UID-Nummer. Wir raten Kleinunternehmen auf ihren
Rechnungen jedenfalls einen Hinweis auf ihre
Steuerbefreiung anzubringen (z.B. steuerfrei aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung).
Eine neue Bestimmung: alle Rechnungen müssen
durchnummeriert sein; für den Honoraraussteller kann es
Folgen haben, sollten formale Erfordernisse für
Rechnungen nicht erfüllt sein. Wenn die ab 1.1.2003
zusätzlich geforderte Durchnummerierung der Honorarnoten
lückenhaft ist, könnte das Finanzamt daraus auf nicht in der Buchhaltung erfasste Umsätze
schließen und eine Schätzung vornehmen.
©kkk
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