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TIPPS für die Buchhaltung

Umsatzsteuerpflichtigen Künstlerinnen und Künstlern muss auf allen ausgestellten Honorarnoten die UID-Nummer bekannt geben werden.
Sie haben keine UID-Nummer? Beim Finanzamt beantragen! Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, braucht keine UID-Nummer. Wir raten Kleinunternehmen auf ihren Rechnungen jedenfalls einen Hinweis auf ihre Steuerbefreiung anzubringen (z.B. steuerfrei aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung).

Eine neue Bestimmung: alle Rechnungen müssen durchnummeriert sein; für den Honoraraussteller kann es Folgen haben, sollten formale Erfordernisse für Rechnungen nicht erfüllt sein. Wenn die ab 1.1.2003 zusätzlich geforderte Durchnummerierung der Honorarnoten lückenhaft ist, könnte das Finanzamt daraus auf nicht in der Buchhaltung erfasste Umsätze schließen und eine Schätzung vornehmen.

©kkk